Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Haftungsausschluss

Alle Objektangaben beruhen auf Mitteilungen des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Unsere Angebote sind jeweils freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung, -verpachtung bleiben vorbehalten.

§2 Vertraulichkeit der Angebote

Angebote und sonstige Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung unsererseits gestattet. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Verhandlungsparteien ist stets auf Engler & Weimar Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bezug zu nehmen. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Gesamthonorars, dass uns bei Vermittlung oder Nachweis zugestanden hätte, hilfsweise gilt nach § 653, Abs. 2 BGB die ortsübliche Provision als vereinbart.

§3 Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das Objektangebot bereits bekannt, so ist uns dies innerhalb von 5 Tagen nach Kontaktaufnahme anzuzeigen, wobei anzugeben ist, woher Kenntnis erlangt wurde. Zuwiderhandlung verpflichtet den Angebotsempfänger zur Ersatzleistung in Höhe einer Pauschale von EUR 50,00 für die dem Vermittler entstandenen Auslagen. Der Kundenschutz hat 12 Monate Bestand.

§4 Provision

Kommt infolge unserer Tätigkeit ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht), so werden wir eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis berechnen. Für Vermietung oder Verpachtung sind bei Vertragsabschluss als Vergütung 2,38 Kaltmonatsmieten inkl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer bzw. 2,38 Pachten inkl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Miet- oder Pachtvertrages fällig. Der einmal entstandene Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Kauf- oder Miet- bzw. Pachtvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder rückgängig gemacht wird. Wir sind berechtigt, auch für die andere Vertragsseite entgeltlich tätig zu werden.

§5 Erfüllungsort

Auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss haben wir einen Anspruch.
Als Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart.

§6 Schriftformklausel

Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.